Kosten
Private Krankenversicherungen
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten.
Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (PKSH) eingetragen. Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfestellen Diagnostik- und Therapiekosten. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden bzw. ob ein Bericht an einen Gutachter von der Psychotherapeutin und ein Konsiliarbericht von einem Facharzt vor Antritt der Psychotherapie verlangt werden. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Gerne bin ich Ihnen beim Antragsprozedere behilflich.
Die GOP und die seit 01.07.2024 geltenden neuen Abrechnungsempfehlungen können Sie hier einsehen.
Eine Checkliste für die Kontaktaufnahme mit Ihrer Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe finden Sie hier.
Selbstzahler
Sie können dafür entscheiden, Ihre Diagnostik oder ambulante Psychotherapie selbst zu zahlen. Ein Antragsverfahren ist dann nicht notwendig und es erfolgt keine Information an Ihre Krankenkasse. Die Therapie kann zeitnah begonnen werden und die Therapiedauer kann freier gewählt werden. Diese Form kann z.B. sinnvoll für Sie sein, wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen Platz für Diagnostik oder Therapie bei einer vertragstherapeutischen Praxis finden oder wenn Sie vor einer Verbeamtung, einem Wechsel Ihrer Krankenversicherung bzw. dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen. Auch für Personen öffentlichen Lebens oder Führungspersönlichkeiten kann dies eine relevante Option sein.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine 50-minütige Einzelsitzung für Psychotherapie betragen in der Regel 134,06 Euro.
Die GOP und die seit 01.07.2024 geltenden neuen Abrechnungsempfehlungen können Sie hier einsehen.
Coaching/psychologische Beratung, die Sie nicht aufgrund einer psychischen Erkrankung in Anspruch nehmen, sind Selbstzahlerleistungen. Nicht heilkundliche Leistungen wie Coaching/psychologische Beratung sind nicht an die GOP gebunden und können daher individueller vereinbart werden. In der Regel können Sie mit einem Honorar von 120 Euro für 50 Minuten rechnen. Ihr Steuerberater kann Ihnen Auskunft darüber erteilen, inwieweit Sie Ihre entstandenen Kosten steuerlich geltend machen können.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Ich arbeite in einer Privatpraxis ohne Kassensitz. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung daher leider nur in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens in meiner Praxis möglich ist. Nähere Informationen dazu erfragen Sie gern bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In der Regel werden diese Sie jedoch zunächst auf Vertragstherapeut/innen verweisen.
Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie hier.
Weitere Kostenträger
Auch andere Träger (z.B. die Heilfürsorge der Polizei/der Bundespolizei/der Bundeswehr, KVB der Bundesbahn, Postbeamtenkasse) übernehmen ggf. die (Teil-)Kosten für Ihre ambulante Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gern bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Antragstellung. Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.
Bundepolizist/innen können seit 2018 infolge einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium des Inneren (Bundespolizei-Heilfürsorge-verordnung - BPolHfV). psychotherapeutische Privatpraxen behandelt werden. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei mir für die erste Psychotherapeutische Sprechstunde.
Bundeswehrsoldat/innen dürfen laut einer Vereinbarung zwischen der Psychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (in Kraft seit dem 16.9.2013) durch Privatpraxen behandelt werden. Sie benötige eine Überweisung durch Ihre/n Truppenarzt/-ärztin. Zum ersten Termin muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mitgebracht werden.
Für Polizist/innen der Landespolizei SH übernimmt die Heilfürsorge der Polizei die Kosten in Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es kann zu privaten Zuzahlungen kommen.
Fortbildung
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Fortbildung Genauere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage.
Supervision
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Supervision. Genauere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage.